Baugenossenschaft Hagenbrünneli

Reglement der Depositenkasse BGH Zürich

Die Depositenkasse der Baugenossenschaft wurde Anfang 2006 gegründet. Zweck soll es sein, den Genossenschaftern eine Möglichkeit des Sparens ausserhalb der üblichen Angebote von Banken, Post etc. anzubieten. Vorteil ist, dass das eingelegte Kapital höher verzinst wird, als viele Anbieter im Sparwesen offerieren können. Ab dem 1. April 2009 wird eine Verzinsung von 1.75% offeriert.

 

Für die Baugenossenschaft selber dient dieses Geld als Eigenkapital und hilft, eine möglichst hohe Eigenfinanzierung zu erreichen. Das beiliegende Reglement verdeutlicht die Möglichkeiten mit der Depositenkasse.

 

 

 


 



Bei Fragen steht Ihnen Herr Ralph Halter jederzeit zur Verfügung.

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